Berufsunfähigkeits-Versicherung
Versicherungsschutz nicht nur für Erwerbstätige
Dass der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung von großer Bedeutung für jeden Arbeitnehmer ist, gehört nicht zu den Geheimnissen. Ebenso wie die Haftpflichtversicherung greift diese, wenn ein Schadensfall eingetreten ist, der mit finanziellen Einbußen verbunden ist.
Als erwerbstätig werden Personen bezeichnet, die einer bezahlten Arbeit nachgehen. Aber wie sieht es mit Menschen aus, die zwar arbeiten, jedoch kein Einkommen haben?
Betroffen davon sind Studenten, Hausfrauen, Hausmänner und Auszubildende. Aber gerade diese Menschen sind dann besonders hart getroffen, wenn eine Weiterführung ihrer Tätigkeit nicht möglich ist und sie obendrein auch noch leer ausgehen. Berufseinsteiger müssen beispielsweise fünf Jahre lang eingezahlt haben, bevor sie überhaupt einen Anspruch erworben haben.
Einige Versicherer bieten speziell für Azubis und Studenten einen umfassenden Schutz, wenn diese ihre Tätigkeit aus Krankheitsgründen aufgeben müssen, noch bevor sich richtig gestartet sind.
So bieten Versicherungen einen Berufsunfähigkeitsschutz in dem Beruf, der aufgrund einer Ausbildung oder eines Studienganges einmal hätte ausgeübt werden sollen. Dann zahlt die Versicherung eine Rente, obwohl die betroffene Person nie in dem angestrebten Beruf gearbeitet hat.
Wieder andere Versicherungen bieten eine abgewandelte Form des Versicherungsschutzes an. So wird nur dann eine Erwerbsunfähigkeitsrente gezahlt, wenn die Frührentner auch in keinem anderen Beruf mehr arbeiten können.
Hausfrauen und Hausmänner haben ebenfalls die Möglichkeit, privat vorsorgen zu können. Hierbei stellt sich in erster Linie die Frage, was im Einzelnen durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt werden soll und kann.
Denn diese Menschen gehen keiner bezahlten Arbeit nach und sind somit zwar berufs- aber nicht erwerbstätig. Aber auch darauf haben einige Versicherer eine geeignete Antwort: sie versichern für den Fall einer Berufsunfähigkeit auf der Grundlage einer professionellen Familien- oder Hauspflegerin. Durch die freiwillige Form der Absicherung ist der Betroffene wenigstens finanziell abgesichert, damit im Falle einer Leistung von Seiten der Versicherung eine Haushaltshilfe eingestellt und bezahlt werden kann.
Wie im einzelnen die Konditionen gerade für die berufs- aber nicht erwerbstätigen Menschen aussehen, kann man anhand von Versicherungsvergleichen ermitteln.