Bausparen

Kapital für Traumimmobilie frühzeitig aufbauen!

 

Wer die Chance nutzen will, frühzeitig etwas für die Verbesserung der Lebensqualität zu tun, sollte einen Bausparvertrag abschließen.

Selbst mit kleineren Beträgen kann sich der Bausparer im Laufe der Zeit ein beachtliches Guthaben zusammen sparen. Das Bausparguthaben setzt sich aus allen geleisteten Einzahlungen, den Guthabenzinsen und den Prämien aus der staatlichen Bausparförderung zusammen. Dem Bausparguthaben werden nach Ablauf der Bindungsfrist oder nach erfolgter Zuteilung bei einer wohnwirtschaftlichen Verwendung die Wohnungsbauprämie und gegebenenfalls die Arbeitnehmersparzulage zugeschlagen.

Die im Vorfeld festgelegte Bausparsumme bildet den Betrag, über den der Bausparvertrag abgeschlossen wurde. Zu den Voraussetzungen einer Auszahlung gehört unter anderem, dass der Vertrag ein Mindestguthaben und die notwendige Zielbewertungszahl erreicht hat.

Über das Bausparen eröffnet sich zudem die Möglichkeit, jederzeit für den Vertrag eine Erhöhung der Bausparsumme zu beantragen, wobei die Erhöhung die übliche Abschlussgebühr beträgt.

Jedoch sollte der Bausparer bedenken, dass ab dem Zeitpunkt der Erhöhung eine Zuteilungssperrfrist von einem Jahr gilt und die bereits vorhandene Bewertungszahl auf die erhöhte Bausparsumme angerechnet wird. Verweigern kann eine Bausparkasse eine Erhöhung der Bausparsumme dann, wenn der entsprechende Bauspartarif nicht mehr angeboten wird.

Um eine Zuteilung zu erlangen, muss eine entsprechend hohe Sparleistung vorhanden sein, wobei nicht nur die Höhe von Bedeutung ist, sondern auch die Spardauer.

Diese beiden wichtigen Faktoren werden gemeinsam zu festgesetzten Terminen, den so genannten Bewertungsstichtagen, mit Hilfe einer Kennziffer oder Bewertungszahl erfasst. Ist dann eine geforderte Zielbewertungszahl vom Baussparer erreicht, gilt der Vertrag als zuteilungsreif.

Wer in den Genuss von Arbeitnehmersparzulagen und staatlichen Prämien kommen will, sollte eine Bindungsfrist von sieben Jahren einhalten. Innerhalb dieses Zeitraumes können nach einer Zuteilung ausgezahlte Mittel lediglich für wohnwirtschaftliche Zwecke prämienunschädlich verwendet werden.

Als Tipp für Bausparer gilt daher, dass man innerhalb der Bindungsfrist besser nicht den Bausparvertrag kündigen sollte, wenn man nicht Gefahr laufen will, Prämien zu verlieren.

Ausgeschlossen von dieser Klausel sind dauernde Arbeitslosigkeit oder gar der Tod des Bausparers.

Ist die Bindungsfrist von sieben Jahren abgelaufen, kann man frei über das Guthaben verfügen ohne einen Verlust von Prämien befürchten zu müssen.